Kindervorsorgeuntersuchungen (U7a-U9)

 

Was ist das?
Bei allen Kindern sind in bestimmten Altersstufen Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen. Ziel der Untersuchung ist es, den Entwicklungsstand des Kindes zu ermitteln, Erkrankungen zu erkennen oder zu verhindern.
Durch das Kindergesundheitsschutzgesetz werden die Eltern verpflichtet, diese Untersuchungen durchführen zu lassen.


Warum machen wir das?
Bei vielen Kindern werden die Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt durchgeführt. Falls kein Kinderarzt vorhanden ist, führen wir die Untersuchungen auch in unserer Praxis durch. Damit können Entwicklungs- oder Verhaltensstörungen oder Erkrankungen frühzeitig entdeckt und behandelt werden.
Wir führen die Untersuchungen frühestens ab dem Alter von drei Jahren (U 7a) durch.


Was müssen Sie wissen?
Die Untersuchungen orientieren sich an den Vorgaben im gelben Vorsorgeheft, das jedes Kind hat. Wichtig ist ein ausführliches Gespräch mit Fragen zur Entwicklung, Verhalten, Sprache, Bewegung usw. des Kindes. Dazu kommt eine Untersuchung, die je nach Alter unterschiedliche Schwerpunkte hat. Bei der Untersuchung werden auch die Impfungen kontrolliert und gegebenenfalls ergänzt.
Die Durchführung der Untersuchung bescheinigen wir auf einem Formular, das wir an das Hessische Kindervorsorgezentrum am Universitätsklinikum Frankfurt weiterleiten. Es werden keine Untersuchungsergebnisse übermittelt!
Wenn Sie eine Untersuchung vergessen haben, werden Sie durch ein Schreiben des Kindervorsorgezentrums daran erinnert.


Was müssen Sie tun?
Bitte bringen Sie zur Untersuchung das Vorsorgeheft und den Impfausweis des Kindes mit. Beachten Sie bitte, dass die Untersuchungen in bestimmten Altersstufen vorgeschrieben sind und auch nur dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können. Die Alterstufen sind auf der Vorderseite des gelben Vorsorge-Heftes abgedruckt.


INFOBLATT: Merkblatt zum Kindergesundheitsschutz als Download
LINK www.sozialministerium.hessen.de -> Gesundheit -> Kindervorsorgeuntersuchungen

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