Jugendschutzuntersuchungen

 

Was ist das?
Auch Jugendschutzuntersuchungen werden von uns nach Terminvereinbarung durchgeführt. Hierbei handelt es sich um eine vom „Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend“ vorgeschriebene Arbeitsschutzuntersuchung vor Beginn einer Ausbildung, falls der Auszubildende bei Beginn der Lehre unter 18 Jahre alt ist.


Warum machen wir das?
Diese Untersuchung hat zum Ziel, die Gefährdung der Gesundheit des bzw. der Jugendlichen durch die Aufnahme der beabsichtigten Tätigkeit zu vermeiden oder frühzeitig zu erkennen.


Was müssen Sie wissen?
Die Untersuchung umfasst eine Erhebung der Vorgeschichte, eine Ganzkörperuntersuchung, sowie die Messung von Größe und Gewicht. Es werden ein orientierender Seh- und Hörtest sowie ein Test auf Farbenblindheit und eine Urinuntersuchung durchgeführt.
Falls sich gesundheitliche Risiken, insbesondere für den ausgesuchten Lehrberuf  ergeben, kann eine außerordentliche Nachuntersuchung angesetzt werden. Auch sollten die Eltern über die gesundheitlichen Probleme oder Risiken informiert werden. So kann unter Umständen verhindert werden, dass nach ein oder zwei Jahren erst klar wird, dass der ausgewählte Beruf evtl. nicht geeignet ist für den Bewerber (z.B. Neurodermitis/Friseur).


Was müssen Sie tun?
Die Abrechnung erfolgt nicht über die Krankenkasse des Bewerbers, sondern wird von der Stadt Frankfurt getragen. Den Berechtigungsschein für die Erstuntersuchung kann man sich beim Bürgeramt (Einwohnermeldeamt) kostenfrei holen. Er muss vor Beginn der Untersuchung vorliegen.

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